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1. Was ist ein Schulhund?

Ein Schulhund ist ein speziell ausgebildeter und möglichst geprüfter Hund, der in Schulklassen eingesetzt wird. Dabei sind zwei Gruppen von Schulhunden zu unterscheiden:

 a) Ehrenamtlich arbeitende Hundehalter gehen stundenweise mit ihrem Hund in die Schule und bieten die Gestaltung einer Stunde kostenlos für interessierte Lehrer an. Sie wollen helfen, Kindern Wissen rund um den Hund zu vermitteln und anschließend ermöglichen, das richtige Verhalten am Hund zu üben. Mehrere hundert Schulhunde aus verschiedenen Rassen oder Mischlingshunde werden derzeit eingesetzt. Der Verein „Hunde helfen Menschen“ hat sich mit seiner Aktion „Keine Angst vorm großen Hund“ zum Ziel gesetzt, Kindern anschaulich den richtigen Umgang mit Hunden zu vermitteln, um dadurch Missverständnissen und Unfällen mit Kindern und Hunden vorzubeugen. Lernziel ist z.B. nicht wegzulaufen, ruhig stehen zu bleiben, sich beschnuppern zu lassen und dem Hund nicht in die Augen zu gucken.

 b) Die zweite Gruppe sind Lehrer, die regelmäßig von ihren eigenen Hunden in der Schule unterstützt werden. Die Tiergestützte Pädagogik baut auf den Erfahrungen der Tiergestützten Therapie zu Beginn der 1960er Jahren auf. Die Tiergestützte Pädagogik setzt einen pädagogischen Abschluss des Hundeführers voraus. Es besteht ein pädagogisches Konzept für die jeweilige Schule, das den Einsatz des Hundes unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schüler, der Lehrkraft und des Hundes, regelt. Als Schulhunde eignen sich sehr gut erzogene Hunde, die einen hohen Stresspegel ertragen, ohne Zeichen von Aggression zu zeigen. Die Rasse spielt keine Rolle, es kommt ausschließlich auf das Wesen des individuellen Tieres an. „Cooper“ gehört somit zur zweiten Gruppe von Schulhunden.

2. Begründung für den Einsatz eines Schulhundes

„Gib dem Menschen einen Hund und seine Seele wird gesund!“ (Hildegard von Bingen)

  • Die Anwesenheit eines Schulhundes verbessert das Schulklima. „Cooper“ bringt Schüler*innen, allein durch seine Anwesenheit und seine bedingungslos freundliche Art zum Lächeln.
  • Schulhunde helfen Kindern, emotionale und soziale Kompetenzen zu trainieren. Ein Hund reagiert auf Korrektur seines Fehlverhaltens tendenziell mit Rückzug. „Cooper“ wird im Anschluss daran trotzdem hochmotiviert auf das nächste Kommando warten. Die Schüler*innen können sich ein Bespiel daran nehmen und nach einem kurzen Rückzug eine Problemsituation viel entspannter lösen. Die Schüler*innen können am Bespiel von „Cooper“ lernen, Kritik leichter anzunehmen.
  • Jedes Kind, dass mit „Cooper“ in Kontakt tritt, spürt: „Ich nehme dich so an, wie du bist!“. Unabhängig davon, wer und was wir sind, vermittelt der Schulhund Wärme und bedingungslose Akzeptanz. Gerade Schüler*innen mit geringem Selbstwertgefühl reagieren bei Misserfolgen manchmal mit Aggression. Dann ist es für die Schüler*innen schwer, konstruktive Kritik anzunehmen. Sie wird dann z.T. als Angriff auf die eigene Person empfunden. „Cooper“ kann mit seiner Zuneigung die Frustrationstoleranz bei den Schüler*innen steigern. Die Schüler*innen lernen langsam, dass eine Kritik nichts mit der eigenen Person zu tun haben muss, sondern sich auf die Sache beschränkt.
  • Durch verschiedene Übungen kann ein Schulhund unsicheren Kindern Selbstbewusstsein geben. Eine funktionierende Kommunikation mit dem Hund setzt entschlossenes Auftreten voraus. Jedes Kommando muss mit einer gewissen Bestimmtheit ausgesprochen werden, damit „Cooper“ dieses befolgt. So kann der Umgang mit „Cooper“ die Bedeutung eindeutiger Kommunikationssignale vermitteln.
  • „Cooper“ kann die Lernmotivation positiv unterstützen. Durch die Anwesenheit von „Cooper“, die das Einhalten von Ritualen und Regeln in Bezug auf seine Bedürfnisse notwendig machen, kann sich das Klassenklima verbessern. Regeln und Rituale geben Schülern Sicherheit. Das Erlernen von Fürsorge und Hygiene schult die Empathiefähigkeit. Zu den Regeln gehört auch das Einhalten einer angemessenen Arbeitsruhe.
  • Die nonverbale Kommunikation nimmt „Cooper“ gerne an. Eine heruntergehaltene Hand eines sitzenden Schülers lädt zu Streicheleinheiten ein. Ein nach-oben-gestreckter Zeigefinger bedeutet „Sitz!“, eine flach nach-unten-geführte Hand „Platz!“. Auch für den Schulalltag sind nonverbale Zeichen unabdingbar, um eine ruhige Lernatmosphäre zu schaffen. Die Bereitschaft, solche Zeichen zu akzeptieren und einzuhalten, kann durch „Cooper“ erhöht werden.
  • „Cooper“ hat keine Vorurteile. Er ist ein optimaler Zuhörer für Vorleseübungen oder das Aufsagen von Einmaleinsreihen: geduldig abwartend, nicht vorschnell verbessernd, den Erzähler anschauend usw. Die Schüler*innen können frei von Druck ihre persönliche Leistungsfähigkeit im Lesen bzw. beim Einmaleins verbessern und sich im Anschluss von „Coopers“ freundlicher Art Bestätigung einholen.
  • Pausen sind wichtig. „Cooper“ zieht sich auf seinen Platz zurück, wenn er Ruhephasen benötigt und ist anschließend wieder hochmotiviert. Auffälligkeiten bei Kindern resultieren oft aus einem Gefühl der eigenen Unzulänglichkeit. „Ich kann das nicht!“ oder „Ich kann nicht mehr!“ sind z.T. Äußerungen von Kindern mit geringer Konzentrationsspanne. Diesen Schülern kann „Cooper“ mit seinem Verhalten deutlich machen, dass eine kurze Pause neue Kraft geben kann.
  • Auch die Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer verändert sich positiv. Bestimmte Hygieneregeln müssen eingehalten werden, dass „Cooper“ sich im Klassenraum ungefährdet frei bewegen kann. Die Schüler*innen nehmen sich gegenseitig in die Verantwortung und sorgen so eigenständig und mit Umsicht für Ordnung im Klassenraum.

3. Voraussetzungen

 a) In NRW wurde bereits 2008 entschieden, dass die Schulleitung selbst über die Einführung eines Schulhundes entscheiden kann. Dies wurde am 03.02.11 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW bestätigt: Da „es sich bei dem Schulhund nicht um ein Lernmittel im Sinne des §30 SchulG NRW handelt, bedarf es keiner Zulassung. Der Einsatz erfolgt vielmehr im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung (§3 SchulG NRW)“. Die Schulleiterin des GSV Eldagsen – Friedewalde Frau Mohrhoff ist die Hundehalterin von „Cooper“ und übernimmt seinen Einsatz an beiden Standorten.  Die Zustimmung der Schulkonferenz für die Umsetzung des Konzepts für den Schulhund „Cooper“ ist im Sinne der Mitbestimmung unerlässlich. Die Akzeptanz von Kollegium und Elternschaft sind wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Vorhabens. Darüber hinaus setzt die Schulleiterin den Schulträger und das Schulamt über das verabschiedete Konzept in Kenntnis. Für alle Beteiligten besteht Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Nord, da der Einsatz eines Schulhundes als Teil des Schul- und Unterrichtskonzeptes durchgeführt wird.

 „Cooper“ ist als „Schulhund“ über die Tierhaftpflicht versichert.

 b) Voraussetzungen bei der Lehrperson

Grundsätzlich ist eine gute Beziehung zum Hund für die Lehrperson unerlässlich. Sie muss über theoretisches und praktisches Wissen im Umgang mit ihm verfügen und den Hund adäquat versorgen. Die Lehrperson kümmert sich außerdem um regelmäßige Impfungen und Entwurmungen. „Cooper“ lebt in der Familie Mohrhoff. Frau Mohrhoff lässt sich seit August 2023 zum Schulhund-Team bei „Schulungen am Meer“ (Wunstorf) mit ihrem Hund ausbilden. Die Ausbildung beinhaltet, den Hund richtig lesen zu können, um ihn von Stresssituationen fernzuhalten oder „Cooper“ eine Rückzugsmöglichkeit anzubieten. Frau Mohrhoff und „Cooper“ besuchen zudem regelmäßig eine Hundeschule, in der sie beim den Grundgehorsam weiter festigen. Außerdem sorgt die Hundehalterin dafür, dass jährlich ein ärztliches Gutachten vorliegt. Dieses ist wie auch das Ausbildungszertifikat im Sekretariat einsehbar (s. Schulhund-Ordner: „Wichtige Dokumente“). Die für den Hund anfallenden Kosten für z.B. Hundesteuer, Versicherung, Tierarzt, Versorgung usw. werden von der Hundehalterin getragen.

c) Voraussetzungen für „Cooper“

 „Cooper“ muss als Schulhund einige Grundbedingungen erfüllen, um als Schulhund eingesetzt werden zu können. Diese Anforderungen an den Hund werden im Rahmen der Ausbildung von der Ausbilderin Dr. Maria Meyer von der Akademie zur Ausbildung von Schulhunden und Therapiehunden – Schulungen am Meer erarbeitet.                                       

  • Grundgehorsamssicherheit § 833 Haftung des Tierhalters Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
  • Kommandosicherheit · Umweltsicherheit · Bindung zur Lehrkraft · Leinenführung · Sichere Ablage des Hundes · Kein Territorialverhalten · Frei von Aggressionen · Muss sich gern anfassen lassen (von fremden Personen) · Stressresistenz, hohe Reizschwelle · Ausgeglichenheit und innere Ruhe · Freudiges Spielverhalten · Spaß an der Arbeit mit der Lehrkraft

Die Versicherungsfragen sind geklärt (s. Punkt 3. a), der tierärztliche Gesundheits-Check wird regelmäßig absolviert. Dazu gehört auch eine regelmäßige Entwurmung (s. Schulhund-Ordner: „Entwurmungsprotokoll“).

d) Voraussetzungen bei den Schülern

Die Kinder müssen über den Umgang mit Hunden und deren Körpersprache informiert werden. Dazu hat Frau Mohrhoff allen Klassenlehrer*innen einen kindgerechten Aushang für das Klassenzimmer mit den Regeln im Umgang mit „Cooper“ ausgehändigt. Zudem lernen die Schüler*innen im Unterricht mit Frau Mohrhoff, rücksichtsvoll und artgerecht mit dem Tier umzugehen. Damit sind Unfälle, auch spielerischer Art (Kratz- und Bisswunden), durch den Hund zu vermeiden. Nach dem Streicheln bzw. vor der Nahrungsaufnahme sind die Schüler*innen angehalten, ihre Hände zu waschen. Für das Miteinander im Klassenraum werden feste Regeln vereinbart, wie z.B. die Ranzen zu schließen, Müll und andere Dinge in die dafür vorgesehenen Eimer oder Regale zu bringen und nicht auf den Fußboden zu werfen, keine offenen Frühstücksdosen herumliegen zu lassen und mit Rücksicht auf die Hundeohren leise zu sein. „Cooper“ wird von den Schülern nicht hochgehoben, nur mit Erlaubnis gestreichelt, auf seiner Decke in Ruhe gelassen und beim Trinken und Fressen nicht gestört. Die Schüler*innen erteilen nur in Absprache mit Frau Mohrhoff Kommandos an den Schulhund „Cooper“.

4. Informationen zum Schulhund „Cooper“

„Cooper“ ist ein am 04.12.2021 geborener Mischling aus einem Golden Retriever und einem Australian Shepard. Er wuchs die ersten 12 Wochen in einer Familie mit drei kleinen Kindern auf, in der er viel Zuneigung bekommen hat. Mit 12 Wochen kam er in die Familie von Frau Mohrhoff. Dort wächst er mit zwei Teenagern, Hühnern und vielen Hunden aus der Nachbarschaft auf.  Schon schnell zeigte sich seine enorme Lernfähigkeit; er lernte innerhalb weniger Wochen alle grundlegenden Kommandos, die ein gut erzogener Hund kennen und befolgen sollte. „Cooper“ ist von Beginn an tageweise mit in die Schule gekommen und hat die Zeit im Büro von Frau Mohrhoff und im Lehrerzimmer verbracht. 

Seit dieser Zeit wird „Cooper“ vereinzelt in der Schule für kleine Spaziergänge oder einen Besuch in einer Klasse eingesetzt. Frau Mohrhoff absolviert die Ausbildung zum „Schulhund-Team“ mit „Cooper“ im Dezember 2023. „Cooper“ kann anschließend am GSV Eldagsen – Friedewalde als Schulhund eingesetzt werden.

 5. Einsatzplanung von „Cooper“ während des Schulvormittags

 Cooper ist an beiden Standorten des GSV Eldagsen – Friedewalde eingesetzt. Diese Klassen sind mit einem Rückzugsort für „Cooper“, Trinknapf, Spielzeug und Hygienemittel, wie z.B. Hundekotbeuteln und einem Handtuch, ausgestattet. Hundefutter wird z.B. im Belohnungsfall für „Cooper“ eingesetzt. So ist ein geeigneter Rahmen für „Cooper“ und die Schüler*innen geschaffen. Alle Schüler*innen und die Klassenlehrer sind vorher über den Hundebesuch aufgeklärt worden. Die Regeln für den Umgang mit „Cooper“ hängen in den Klassen aus, die „“Cooper“ regelmäßig besucht. In den anderen Klassen fand eine kleine Regelkunde durch den Klassenlehrer statt, so dass sich alle Schüler*innen auch bei einer Begegnung auf den Schulfluren angemessen verhalten. Um Ruhephasen zu generieren, verbringt „Cooper“ einzelne Stunden im Sekretariat bzw. im Büro von Frau Mohrhoff. Dort steht für ihn ein Kissen, Wassernapf und Spielzeug bereit. Für die Zukunft wären folgende Projekte denkbar:

 a) Aktive Pausengestaltung mit „Cooper“ auf dem Sportplatz: Hier kann eine kleine Gruppe von wechselnden Schüler*innen unter Anleitung von Frau Mohrhoff Pausenzeit mit „Cooper“ verbringen. Für den Hund dient diese Zeit gleichzeitig dazu, überschüssige Energie freizusetzen. Dies ist auch als Belohnungssystem für Schüler*innen mit Defiziten denkbar, die sich eine „Cooperpause“ im Fachunterricht z. B. in einem Lernplan/Smileyplan/o.ä. erarbeiten. In dieser Form können auch Empathiefähigkeit und Selbstvertrauen von Schüler*innen gestärkt und Ängste abgebaut werden.

b) Hier könnte „Cooper“ · als Vorlesehund · als Motivator für eine kleine Gruppe von Schüler*innen beim Arbeiten im Gruppenraum · als Anschauungsobjekt zum Thema „Hund“ (vgl. auch d)) · zum Erweitern des Selbstbewusstseins einzelner Kinder, z. B. durch das Erteilen von Kommandos mit starker, fester Stimme an „Cooper“, der direktes Feedback geben kann , dienen.

c.) Anschauungsobjekt im Sachunterricht über einen längeren Zeitraum: „Cooper“ kann als Anschauungsobjekt eingesetzt werden, wenn es um das Thema Haustiere (der Hund) - Verhalten, Umgang, Pflege, Verantwortung, Fütterung usw. – geht.

e) Weitere Ideen werden sich im Schulalltag ergeben. In Absprache mit Frau Mohrhoff kann dann über eine Umsetzbarkeit der Ideen und ein Vorgehen für eine mögliche Umsetzung und eine evtl. Ergänzung im Konzept für den Schulhund „Cooper“ gesprochen werden.

6. Notfallplan

Für den Fall, dass „Cooper“ sich verletzt, steht eine Erste-Hilfe-Box speziell für den Hund im Sekretariat bereit. Verletzt sich ein Kind, z.B. beim Toben auf dem Sportplatz im Beisein von „Cooper“, greifen die allgemeinen Notfallregeln. Sollte Frau Mohrhoff etwas zustoßen und „Cooper“ muss anderweitig untergebracht werden, sind entsprechende Kontaktdaten im Schulhund-Ordner im Sekretariat unter der Rubrik „Notfall“ aufgelistet.

Anhang

  1. Hygieneplan

 Der zweiseitige Hygieneplan befindet sich immer auf dem aktuellen Stand zur Einsicht im Schulhund-Ordner im Sekretariat des GSV Eldagsen – Friedewalde.

  1. Regeln für die Kinder im Umgang mit „Cooper“

 Die Regeln für den Umgang mit „Cooper“ sind an alle Klassenlehrer verteilt und in den Klassen angesprochen worden. In den Klassen, die „Cooper“ regelmäßig besucht, können diese Regeln auf einem Aushang „An diese Regeln halte ich mich, wenn ich „Cooper“ begegne“ von allen nachgelesen werden. Ein Exemplar befindet sich immer im Schulhund-Ordner im Sekretariat.