Aktuelle Informationen - 08. November 2021

Liebe Eltern,

uns liegen vom Gesundheitsamt des Kreises Minden – Lübbecke neue Vorgaben zum Vorgehen bei Coronafällen in der Schule vor, über die ich Sie zum Wochenstart kurz informieren möchte.

Folgende Änderungen ergeben sich durch die aufgehobene Maskenpflicht ab 02.11.2021:

Für die Klassengemeinschaft, in der ein mittels PCR bestätigter Corona-Fall auftrifft, gilt ab dem letzten Kontakttag zu der positiv getesteten Person eine fünftägige Maskenpflicht auch am Sitzplatz.  

Nach Ablauf der 5 Tage können die Masken in der Klasse wieder abgesetzt oder freiwillig weitergetragen werden.

Den unmittelbaren Sitznachbarn (<1,5 m Abstand nach rechts, links und ggf. über Eck) wird von der Schule ein zusätzliches PCR-Testangebot ausgestellt.

Wenn Kinder aus der Klasse Symptome zeigen, wird eine PCR-Testung empfohlen und die Kinder sollten bis zur Vorlage des Testergebnisses die Schule nicht besuchen.

Da sich in dieser Jahreszeit auch die allgemeinen Erkältungssymptome wieder häufen, möchte ich Sie auch noch einmal auf das Schaubild des Schulministeriums zum Vorgehen beim Auftreten von Symptomen hinweisen. Sie erreichen es über folgende Adresse:

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Erkrankung%20Kind%20Schaubild.pdf

Herzlichen Dank für Ihren verantwortungsvollen Umgang mit Erkrankungen bei Ihren Kindern und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen                                                       Alexandra Mohrhoff

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach dem Feiertag am Montag und unserem pädagogischen Tag (Lehrerfortbildung) am Dienstag werden in der nächsten Woche alle Kinder am Mittwoch getestet. Danach gilt wieder der bekannte Testrhythmus. Die Landesregierung hat beschlossen, dass es „nach Würdigung aller Umstände aus entwicklungspsychologischen und pädagogischen“ Gründen ab der kommenden Woche keine Maskenpflicht mehr am FESTEN Sitzplatz gibt. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist natürlich weiterhin zulässig.
Aktuelle Regeln zur Maskenpflicht:
* Keine Maskenpflicht auf dem Gelände! Die Pausenzonen sind weiterhin aufgehoben!
* Keine Maskenpflicht am festgelegten Sitzplatz im Klassenraum! Beim Verlassen des Platzes oder kurzzeitiger Auflösung/Veränderung der Sitzordnung sind die Masken wieder zu tragen.
* Lehrkräfte können bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m wieder ohne Maske unterrichten.
* Quarantäne wird ab sofort für die nachweislich infizierte Person und die direkten Sitznachbarn angeordnet werden. Ausgenommen sind genesene (und geimpfte) Personen ohne Symptome. Eine Freitestung ist ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Schulmail vom 28.10.2021 unter:
Herzliche Grüße,
Alexandra Mohrhoff - Schulleitung -

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Herbstferien 3

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