Information vom 21. 05. 2021

Liebe Eltern des GSV Eldagsen - Friedewalde,

ab Montag, dem 31. Mai 2021, kehren die Grundschulen der Stadt Petershagen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück.

Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Nähere Informationen erhalten Sie im Laufe der kommenden Woche.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern frohe Pfingsten.

Mit freundlichen Grüßen, Alexandra Mohrhoff und das Team des GSV Eldagsen-Friedewalde

 

https://www.schulministerium.nrw/startseite/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-31-mai-2021

 

Aktuelle Information - 12. Mai 2021

Liebe Eltern des Grundschulverbundes Eldagsen – Friedewalde,

am Montag, den 17. Mai 2021 starten wir an den Grundschulen der Stadt Petershagen mit den „Lolli – Tests“, über die ich Sie bereits in der letzten Woche informiert habe.

Momentan gibt es noch einige „Anlaufschwierigkeiten“ und auch die Logistik ist noch nicht final geklärt. Aktuell warten wir noch auf die Lieferung der Einzeltest – Röhrchen, aber ich gehe davon aus, dass wir bis Freitag alle nötigen Materialien vorliegen haben. Bitte haben Sie dennoch etwas Nachsicht, wenn wir noch ein paar Tage brauchen, um uns die nötige Routine anzueignen. Bisher waren die Testungen an unserer Schule negativ – das haben die letzten Wochen gezeigt. Dennoch möchte ich Ihnen heute erläutern, wie Sie im Falle einer Positivtestung vorgehen.

Die Vorgehensweise der Pooltests in der Lerngruppe habe ich Ihnen bereits in der letzten Elterninfo erläutert. Gerne können Sie sich aber auch noch mal über die Seite des Schulministeriums unter: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests informieren.

Was ist zu tun, wenn ein Pooltest (Lerngruppe A oder B) einmal positiv sein sollte?

Sobald ich als Schulleitung vom Labor einen positiven Pooltest mitgeteilt bekomme, informiere ich umgehend die Klassenleitung. Diese informiert Sie dann kurzfristig per E-Mail oder per Telefon (bis spätestens 20 Uhr abends und/oder ab 7 Uhr morgens). Bitte kontrollieren Sie täglich Ihre E-Mails, damit Sie auf dem aktuellen Stand sind und keine Informationen verloren gehen. Wenn Sie nichts hören, ist alles gut. Gerne können Sie auch untereinander andere Wege nutzen, um auf den Erhalt einer E- Mail aufmerksam zu machen.

Sie als Eltern müssen nun eine Zweittestung bei Ihrem Kind vornehmen.

Ihr Kind hat von uns die notwendigen Testmaterialien für den Zweittest (Einzeltupfer im Röhrchen) erhalten. Diese müssen bitte unbedingt aufbewahrt und NUR im Falle eines positiven Pooltests von Ihrem Kind verwendet werden. Bitte zuhause an einem „sicheren“ Ort verwahren.

Die Durchführung der Testung verläuft wie folgt:

  1. Die Kinder lutschen 30 Sekunden lang an dem entsprechenden Tupfer (dem „Lolli“).
  1. Das Stäbchen wird anschließend zurück in das Röhrchen gegeben und dieses wird verschlossen. Anschließend versehen Sie das Röhrchen bitte mit dem Namen Ihres Kindes.
  1. Bitte bringen Sie das Röhrchen bis spätestens um 09:00 Uhr in die Schule und geben Sie das Röhrchen bitte bei mir persönlich ab. Vor Ort wird das Teströhrchen mit einem Barcode versehen.
  1. Sie erhalten in der Schule einen Zettel mit den Zugangsdaten zum Online – Portal der Mühlenkreiskliniken. Mit einem Klassen - Zugangscode, der Auftragsnummer (ANR) und der Prüfziffer können Sie die persönlichen Daten Ihres Kindes eintragen.
  1. Nach der Registrierung erhalten Sie die Zugangsdaten für die Abfrage des Testergebnisses.
  1. Nach dem Erhalt des Testergebnisses muss das PDF – Dokument ausgedruckt werden, da es als Nachweis eines negativen Testergebnisses dient.

Sollten Sie zuhause keine Möglichkeit haben Ihr Kind in dem Portal zu registrieren oder Sie Schwierigkeiten bei der Eingabe haben, zögern Sie nicht sich an Ihre Klassenleitung oder an mich persönlich zu wenden. Aus Datenschutzgründen dürfen wir die Kinder nicht zentral registrieren.

Von der Schule aus werden alle Einzelproben aus der positiv getesteten Gruppe erneut in das Labor gebracht und dort ausgewertet. Bitte behalten Sie Ihr Kind zuhause, bis Sie das Testergebnis erhalten haben. Sollte der Einzeltests Ihres Kindes positiv sein werden Sie weitere Informationen von der zuständigen Behörde (z. B. dem Gesundheitsamt) erhalten. Bitte informieren Sie dann auch uns!

An dieser Stelle muss ich darauf hinweisen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten (z. B. die fehlende / verspätete Abgabe des Einzeltupfers; bei einer fehlenden Identifizierung des infizierten Kindes; bei beschädigten Einzeltupfern; bei falscher Anwendung des Tests) in dieser Nachtestung Sie als Eltern verpflichtet sind, auf Ihren Haus- oder Kinderarzt / zuzugehen, damit dann alle notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) eingeleitet werden.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist unter diesen Voraussetzungen erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Informationen rund um das Testverfahren finden Sie auch auf der Seite der Mühlenkreiskliniken unter: https://www.muehlenkreiskliniken.de/index.php?id=3723

Bitte beachten Sie den Anhang dieser E – Mail (Anleitung Einzeltests).

Wir alle entwickeln uns langsam zu Experten in uns vorher unbeachteten Themen. Danke, dass Sie das als Eltern mittragen und wir gemeinsam dazulernen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Mohrhoff

      Schulleitung

 

Informationen zur Durchführung der "Lolli - Tests" unter:

https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Allgemeine Informationen zum „Lolli-Test“

Liebe Eltern des GSV Eldagsen – Friedewalde,

direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.

Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.

Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten der 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von der Schulleitung informiert. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli -Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Mohrhoff

           Schulleitung

 

Liebe Eltern des Grundschulverbundes Eldagsen - Friedewalde,

das Ministerium für Schule und Bildung NRW plant die Einführung eines kindgerechten Coronaselbsttestes („Lolli – Test“) an allen Grund- und Förderschulen des Landes NRW. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, aber bis zum Start müssen alle Schulen die Voraussetzungen für eine reibungslose Durchführung schaffen.

In einer Veranstaltung des Ministeriums wurde den Schulleitungen in der letzten Woche mitgeteilt, dass das neue Testsystem einen Wechselunterricht der Form 1. Woche: ABABA, 2. Woche BABAB erfordert. Dies bedeutet für unseren Grundschulverbund die Aufhebung des bisherigen Konzeptes für den Wechselunterricht mit festen Präsenztagen.

Die Gruppeneinteilungen in A und B bleiben bestehen. (Standort Friedewalde: Gruppe A – Jahrgang 2 und 4/ Gruppe B – Jahrgang 1 und 3)

In Absprache mit den Grundschulen der Stadt Petershagen starten wir ab dem 10. Mai 2021 mit dem geänderten Wechselmodell.

Ab Montag, dem 10. Mai 2021 hat ihr Kind an den folgenden Tagen Unterricht:

Montag, 10.05.

Dienstag, 11.05.

Mittwoch, 12.05.

Donnerstag,13.05.

Freitag, 14.05.

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Christi Himmelfahrt -frei

frei

Montag, 17.05.

Dienstag, 18.05.

Mittwoch, 19.05.

Donnerstag,20.05.

Freitag, 21.05.

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Montag, 24.05.

Dienstag, 25.05.

Mittwoch, 26.05.

Donnerstag,27.05.

Freitag, 28.05.

Pfingsten - frei

Pfingsferien - frei

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Montag, 31.05.

Dienstag, 01.06.

Mittwoch, 02.06.

Donnerstag,03.06.

Freitag, 04.06.

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Fronleichnam -frei

frei

Montag, 07.06.

Dienstag, 08.06.

Mittwoch, 09.06.

Donnerstag,10.06.

Freitag, 11.06.

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Montag, 14.06.

Dienstag, 15.06.

Mittwoch, 16.06.

Donnerstag, 17.6.

Freitag, 18.06.

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Montag, 21.06.

Dienstag, 22.06.

Mittwoch, 23.06.

Donnerstag, 24.06.

Freitag, 25.06.

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Montag, 28.06.

Dienstag, 29.06.

Mittwoch, 30.06.

Donnerstag, 01.07

Freitag, 02.07.

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe A

Gruppe B

In dieser Woche werden wir voraussichtlich weitere Informationen für die Umsetzung des neuen Testverfahrens bekommen. Es soll eine gute Information für die Eltern, Kinder und natürlich auch das Kollegium geben.

Mein Ziel ist es, Sie möglichst zeitnah zu informieren und eine große Transparenz zu schaffen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Informationsflut zuerst von meinen Kolleginnen und Kollegen bewältigt werden muss. Für unsere Schule müssen wir neue logistische Abläufe abstimmen und planen.

Sobald Sie als Eltern alle Informationen erhalten haben und wir mit der neuen Testmethode starten, plane ich eine kurzfristig einberufene Schulpflegschaftssitzung, in der Ihre Fragen von den Klassenpflegschaftsvorsitzenden eingebracht werden können.

In der Hoffnung, dass diese Umstellung des Wechselkonzeptes nicht zu viele Umstände für Sie bedeutet, würde ich mich freuen, wenn all diese Bemühungen dazu führen, dass wir bis zum Beginn der Sommerferien an diesem Modell festhalten können.

Lassen Sie uns weiter die Zähne für unsere Kinder zusammenbeißen.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Alexandra Mohrhoff

Schulleitung

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Seite des Landes NRW:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt

Mit freundlichen Grüßen, Alexandra Mohrhoff

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Informationen zum Schulstart ab Montag, 19.04.2021

Liebe Eltern,                                         

laut der aktuellen Schulmail vom 14.04.2021 starten wir am Montag, den 19.04.2021, wieder mit dem Wechselunterricht (wie bereits vor den Osterferien).

Wir starten mit einer B-Woche. Das heißt, dass die Kinder der Gruppe A  montags und mittwochs Unterricht haben. Die Kinder der Gruppe B haben in der kommenden Woche dienstags, donnerstags und freitags Unterricht.

Für den Aufenthalt in der Schule (Unterricht und pädagogische Betreuung) ist die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests erforderlich. Genauere Informationen hierzu haben Sie bereits in einem Elternbrief von mir erhalten.

Anmeldungen oder Änderungen zur pädagogischen Betreuung senden Sie bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne über die bekannten Kontaktwege zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen, Alexandra Mohhroff

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Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien vom 12. – 16. April 2021

Liebe Eltern,

laut Schulmail vom 08. April 2021 findet vorerst in der nächsten Wochen Distanzunterricht an unserer Schule statt.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin

unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der

Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der

weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang

ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche

Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und

Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu

hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an

wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein

negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung

der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule

erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine

Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden

zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht

nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Pädagogische Betreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April

2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden

allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag

der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler

der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden

können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das

Jugendamt initiativ werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer

Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,

der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten

Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss

dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen

sichergestellt werden.“ (vgl. Schulmail vom 08. April 2021, Informationen zum Schulbetrieb in NRW)

Das Formular für die Notbetreuung ab dem 12. April 2021 geht Ihnen heute im Laufe des Tages bei E-Mail zu.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                                                             Alexandra Mohrhoff

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